DOOM – In Blut getränkt: Shooter erhält Freigabe, kommt ungeschnitten in den Handel

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Doom galt lange Zeit als Inbegriff eines problematischen Horror-Shooters und wurde hierzulande schon kurz nach dem Release im Jahr 1993 beschlagnahmt, ehe der Rechteinhaber im Jahr 2011 erfolgreich eine Streichung von der Liste jugendgefährdender Medien erwirkte. Ein vergleichbares Schicksal ist im Fall von DOOM, dem offiziellen Reboot der Reihe, allerdings nicht zu befürchten. Wie Bethesda bekannt gegeben hat, ist der Horror-First-Person Shooter  ohne Beanstandungen durch die Prüfung der USK gelangt. Zum Release am 13. Mai 2016 wird das Spiel somit vollkommen ungeschnitten und wahlweise in der deutschen oder englischen Variante zu haben sein, jedoch nur für volljährige Käufer. Auf dem Cover prangert erwartungsgemäß das rote USK 18-Siegel. Dann dürfen sowohl Besitzer von PC, PlayStation 4 oder Xbox One zuschlagen und sich in albtraumhafte Welten voller erbarmungsloser Monster, Gefahren und Hindernisse stürzen. DOOM bringt neben einer Einzelspieler-Kampagne auch wieder rasante Mehrspieler-Gefechten für mehrere Spieler mit.

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Geschrieben am 24.02.2016 von Torsten Schrader
Kategorie(n): News



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