Freitag der 13: Das letzte Kapitel – Jason-Slasher endlich vom Index geholt

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Inzwischen lassen sich die auf dem Index befindlichen Ableger der Freitag, der 13.-Reihe an einer Hand abzählen. Dank der Bemühungen einiger engagierter Labels kamen zuletzt immer mehr einschlägige Titel von der Liste der jugendgefährdenden Medien frei. So ging ’84 Entertainment kürzlich vor Gericht gegen die bestehende Beschlagnahmung von Freitag der 13. – Das letzte Kapitel (Teil 4) vor und gewann. Nur Wochen später konnte das Unternehmen bei der BPjM jetzt auch noch eine Aufhebung der Indizierung erwirken und steht somit vor der Möglichkeit, das 1984 veröffentlichte Sequel zur Neuprüfung bei der FSK vorzulegen. Sollte man sich dort ebenso freigiebig zeigen wie zuletzt bei Texas Chainsaw Massacre 2, Hellraiser oder Tanz der Teufel, dürfte einer baldigen Veröffentlichung im regulären Handel nichts mehr im Wege stehen. Bei ’84 Entertainment freut man sich nach langem Kampf für die Rehabilitierung jedenfalls über den Erfolg:

Liebe Freunde, liebe Fans,

wir freuen uns, euch mitteilen zu dürfen, dass die BPjM heute unserem Antrag auf Listenstreichung gefolgt ist und soeben die Indizierung von „Freitag der 13. Teil 4 – Das letzte Kapitel“ aufgehoben hat. Nachdem wir zur Aufhebung der Beschlagnahme vor Gericht noch in die zweite Instanz mussten, ging es vor der Bundesprüfstelle nun also erfreulich schnell. Damit ist die Rehabilitierung von Teil 4 jetzt so gut wie abgeschlossen. Als nächstes werden wir bei der FSK einen Antrag auf Erteilung einer Altersfreigabe stellen und euch im Anschluss auch über dieses Ergebnis informieren.

Eine kleine Anekdote aus dem Listenstreichungsverfahren: Da in Deutschland zuerst die alte und, stark gekürzte FSK-18-VHS indiziert wurde und alle ungekürzten Fassungen später nur wegen „Inhaltsgleichheit“ auf dem Index landeten, mussten wir auch nur bzgl. der gekürzten Fassung einen Antrag auf Listenstreichung stellen. Die BPjM hat sich also bei der erneuten Sichtung des Films nur die alte, stark gekürzte VHS-Version angeschaut und diese bewertet. Die Listenstreichung gilt nun aber trotzdem automatisch auch für die ungekürzte Fassung! Verwirrend? Tja, so ist nun mal die Rechtslage und letztendlich gilt: Gestrichen ist gestrichen, Ende gut, alles gut.

Wie schon beim letzten mal gilt unser Dank an erster Stelle unseren treuen Kunden und Fans, ohne die unser Vorgehen niemals möglich gewesen wäre und natürlich Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen von Baker & McKenzie für die Beratung bei diesem Projekt.

Euer René
’84 Entertainment

Geschrieben am 03.03.2017 von Torsten Schrader
Kategorie(n): News, Top News



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