Freitag der 13: Das letzte Kapitel – Jason kämpft vor Gericht: Beschlagnahmung hinfällig

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Freddy Krueger, Jason Voorhees oder Michael Myers waren einst die Vorzeigeschurken, wenn es darum ging, die Alarmglocken von Jugendschützern schrillen zu lassen. Doch Zeiten ändern sich und damit auch die Ansichten. Dank der Bemühungen einiger engagierter Verleiher und Labels kamen zuletzt immer mehr einschlägige Titel vom Index oder einer bestehenden Beschlagnahmung frei. Auch ’84 Entertainment war nicht untätig und hat sich passend zum Jahresbeginn mit Freitag der 13. – Das letzte Kapitel (Teil 4) vor Gericht gewagt – mit Erfolg. Dort entschied man nämlich, dass der Film nach heutigen Maßstäben nicht mehr ausreichend gewaltverherrlichend sei und hob die bestehende Beschlagnahmung kurzerhand auf. Dadurch ist es 84 Entertainment nun möglich, auch die noch bestehende Indizierung anzufechten. Sollte die BPjM diesem Antrag stattgeben, wäre der Weg für eine reguläre Neuprüfung bei der FSK mit anschließender Veröffentlichung auf DVD und Blu-ray Disc frei. Nachdem man 2016 bereits Und wieder ist Freitag der 13. (Teil 3) vom Index holen konnte, freut sich ’84 Entertainment über den Sieg vor Gericht:

Liebe Fans, liebe Freunde,

wir freuen uns sehr, euch heute mitteilen zu können, dass die Beschlagnahme von „Freitag der 13. Teil 4 – Das letzte Kapitel“ durch das Landgericht Berlin per Beschluss vom 19. Januar 2017 aufgehoben wurde. Im Gegensatz zu Teil 3 dauerte es leider viel länger, da wir uns mit der Beschlagnahme nicht direkt an die BPjM wenden konnten. Die Ursache dafür ist der Tatsache geschuldet, dass Teil 4 erheblich häufiger beschlagnahmt wurde (insgesamt 7 mal) als Teil 3 und die meisten der Beschlagnahmeentscheidungen auch noch nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992 ergangen sind. Wir konnten uns daher vor der Bundesprüfstelle nicht auf die damalige Ausnahme berufen und mussten die Beschlagnahme erst gerichtlich angreifen. Die entsprechenden Schriftsätze hatten wir bereits im April 2016 über unsere Anwälte einreichen lassen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Berlin sah unser Vorbringen leider zunächst aufgrund des Alters des Beschlusses als unzulässig an und lehnte unseren Antrag ab. Wir mussten daher in zweiter Instanz weiterkämpfen. Dort gab das Landgericht Berlin unseren Argumenten dann aber vollumfänglich statt und hob die Beschlagnahme auf. Ende gut, alles gut. Kapitel abgeschlossen!

Als nächstes versuchen wir selbstverständlich auch die Indizierung aufheben zu lassen, um dann in den nächsten 1-2 Jahren sowohl für die Sammlergemeinde, als auch die Normalkäufer entsprechende Editionen, idealerweise mit einer FSK-Freigabe, auf den Markt bringen zu können. Wir bedanken uns an dieser Stelle für eure Treue und eure Unterstützung, ohne die das aufwändige rechtliche Vorgehen niemals möglich gewesen wäre. Ein Dank geht ebenfalls an Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen von Baker & McKenzie für dessen Einsatz und Expertise in dieser Sache.

Herzlichst
Euer René

Geschrieben am 25.01.2017 von Torsten Schrader
Kategorie(n): News



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