Ein Rechtsstreit in Hollywood kann ganz schön ungemütlich sein, die Produktion eines Films komplett lahmlegen oder auf unbestimmte Zeit hinauszögern – so wie im Fall Freitag der 13., dem legendären Achtziger Jahre-Slasher-Franchise, das 2020 seinen 40. Geburtstag feierte.
Inzwischen liegt der letzte Auftritt von Horror-Ikone Jason Voorhees schon fast 13 Jahre zurück – und im Bestfall erweist sich die 13 in diesem Fall als keine Pechs- sondern Glückszahl, da der Rechtsstreit zwischen Regisseur Sean S. Cunningham und Drehbuchautor Victor Miller nun endlich offiziell der Vergangenheit angehört. Aber was genau bedeutet das nun für die potenzielle Zukunft der Reihe, das Produzieren eines neuen Kapitels, auf das Fans schon so lange warten?
Wir erinnern uns: Die beiden Herrschaften sind vor geraumer Zeit vor Gericht gezogen, da zwischen den beiden Parteien eine sehr große Meinungsverschiedenheit vorlag, was die Rechte an der Marke betrifft. Miller machte von einem neueren Gesetz in den USA Gebrauch, das es Autoren erlaubt, 35 Jahre nach Veröffentlichung des jeweiligen Werks Anspruch auf ihre geschriebenen Worte zu erheben.
Cunningham verteidigte jedoch die Ansicht, dass ihm dieses Recht nicht zustünde, da es sich bei Freitag der 13. um eine Auftragsarbeit handelte, nicht aber um Originalstoff, der Millers Fantasie entsprungen war. Lange Rede, kurzer Sinn: Das Gericht entschied sich jetzt zum Vorteil von Miller. Cunningham hatte Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, verzichtete jedoch darauf.
Da die Frist, um dies zu tun, mittlerweile abgelaufen ist, gilt der Fall nun offiziell als abgeschlossen. Kompliziert bleibt es aber dennoch, denn wenn einer der beiden Künstler Jason Voorhees jemals wieder auf die Leinwand adaptieren möchte, dann klappt das nur, wenn sich die beiden Talente versöhnen und an einem Strang ziehen.
Miller verfügt nämlich ausschließlich über die Rechte in den USA und an einer dortigen Auswertung eines neuen Streifens, zudem nur jene am Originalfilm von 1980, wo Jason bekanntlich erst ganz am Ende aufgetaucht war. Cunningham behält dagegen die Rechte am erwachsenen Jason, der eine Hockeymaske trägt und Machete schwingt – bloß bringt ihm das kaum etwas, da er Miller bei jedem Comeback-Versuch um Erlaubnis bitten müsste, einen Freitag der 13.-Film machen zu dürfen.
Mit anderen Worten: Der Rechtsstreit ist zwar vorbei, die Zukunft der Reihe trotzdem ungewiss. Da Cunningham davon absah, Einspruch gegen den Beschluss des Richters zu erheben, besteht aber immerhin die Hoffnung, dass sich die Filmschaffenden vielleicht doch noch einig werden konnten, realisiert haben, dass Teamwork die einzige Option ist, von der beide Seiten profitieren könnten.
Denn was nutzen einem Teilrechte, wenn man nichts mit ihnen anstellen kann? Ein Freitag der 13. ohne Jason Voorhees, der international nicht veröffentlicht werden darf, wäre höchst unprofitabel (im Kult-Klassiker entpuppte sich schließlich Jasons Mutter als Killerin, die den Verlust ihres Sohnes rächen wollte – der uns bekannte Jason wurde erst im zweiten Teil eingeführt) und ein Freitag der 13., der auf einen anderen Namen hört, dürfte auch eher schwierig sein.
Fans können daher nur die Daumen drücken und hoffen, dass Cunningham und Miller möglichst bald einsehen, dass ein weiterhin bestehender Konflikt keine der beiden Karrieren vorantreibt.