Rache ist bekanntlich süß, wird Fall von I Spit on Your Grave aber auch mit jeder Menge Schmerz und übertriebener Gewaltdarstellung serviert. Seit 1978 steht die Rape and Revenge-Reihe, zu der sowohl Original als auch Remake von 2010 gehören, wie keine Zweite für ungeschönten Horror in Verbindung mit Selbstjustiz und Rache. Diese thematische Einordnung brachte Ich spuck’ auf dein Grab (I Spit on Your Grave) aber schon von Anfang an Probleme mit dem deutschen Jugendschutz ein. Der sah die gnadenlosen Racheaktionen der meist weiblichen Figuren nämlich nicht als gerechtfertigt, sondern als gewaltverherrlichend an. Indizierungen und Beschlagnahmungen waren die Folge, weshalb alle Teile lange Zeit nur in stark gekürzter Form in Deutschland zu haben oder gar verboten waren. Doch damit ist nun offenbar bald Schluss. Völlig überraschend sprach die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nun gleich beide Franchise-Grundpfeiler, also sowohl den Klassiker Ich spuck’ auf dein Grab von 1978 als auch die 2010er Neuauflage I Spit On Your Grave von Steven Monroe, von der bestehenden Beschlagnahmung frei, womit der Weg für eine vollständige Rehabilitierung, De-Indizierung und anschließende Neuprüfung frei wäre.
I Spit on Your Grave geht nicht gerade zimperlich mit seinen Opfern um ©Tiberius Film
Viele der einstigen Problemtitel der Achtziger und Neunziger haben ihren Schrecken längst verloren, sind heute schon für Zuschauer ab 16 oder 18 Jahren zugänglich. Vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Sehgewohnheiten und Möglichkeiten des Internets ist eine Neubewertung schließlich nur konsequent. Dass I Spit On Your Grave bald auf einer Stufe mit Hellraiser, Dawn of the Dead, Tanz der Teufel, Battle Royale, Last House on the Left, The Texas Chainsaw Massacre oder Maniac stehen könnte, überrascht aber doch. Aufgrund der Ernsthaftigkeit, Ausprägung der Darstellung und nicht zuletzt Thematik (Gewalt gegen Frauen) galt der Film lange Zeit als ewiger Index- und Beschlagnahmungskandidat. Auch wenn die thematische Brisanz nach wie vor gegeben ist, scheinen erwachsene Zuschauer und insbesondere Minderjährige nach Meinung der zuständigen Richter heute wesentlich besser differenzieren und zwischen Film und Wirklichkeit unterscheiden zu können. Noch gilt die Aufhebung, wie Schnittberichte erfahren hat, aber nur formell. Ob am Ende also tatsächlich eine Listenstreichung erfolgt, wird sich erst noch zeigen müssen.
Bald ungekürzt im Handel? ©Tiberius Film