Rohtenburg – Aufführungsverbot!

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Ein langes hin und her – und nach einem hin sind wir jetzt wieder beim her angelangt. Martin Weisz darf seinen Film Rohtenburg nicht aufführen! Laut einem Onlinebericht des Spiegel-Magazins hat das Frankfurter Oberlandsgericht beschlossen, die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes, auf dessen Taten der Film beruht, zu wahren und den Deutschlandweiten Start am 9. März verhindert.

Ende Januar wurde Meiwes‘ einstweilige Verfügung noch abgewiesen, da der Film nur auf der Realität beruhe und alle Figuren frei erfunden wären. Die finale Entscheidung wird nächsten Freitag erwartet. Ein Aufführungsverbot des Filmes würde wohl einen Millionenverlust für Senator-Film bedeuten.

Geschrieben am 03.03.2006 von Carmine Carpenito
Kategorie(n): News, Rohtenburg



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