Tanz der Teufel (im Original Evil Dead) als Inbegriff des gewaltverherrlichenden Genrekinos? Das war einmal! Zu diesem Schluss kamen vor wenigen Wochen gleich drei deutsche Gerichte und gaben den Horror-Klassiker von Sam Raimi endlich von der Liste der beschlagnahmten Filme frei. „Bis der Verlag den Film nun wieder auf den Markt bringen kann, müssen jedoch weitere Hürden genommen werden“, weiß Sebastian Schwiddessen von der zuständigen Kanzlei Baker & McKenzie. Wie FAZ berichtet, stehe als Nächstes eine erneute Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf dem Plan, wo Tanz der Teufel zwischenzeitlich von Liste B (für jugendgefährdende Medien mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt) auf Liste A übertragen wurde. Anschließend könne das blutrünstige Werk aus den Achtzigern dann letztlich auch der FSK übergeben werden, welche darüber entscheiden wird, ob und in welcher Form der Auftritt von Horror-Ikone Ash (Bruce Campbell) nach heutigen Maßstäben veröffentlicht werden kann. Schwiddessen rechnet mit einem weiteren halben Jahr bis zur finalen Premiere im Heimkino.