Rohtenburg – Der Rechtsstreit geht weiter

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Nachdem Armin Meiwes am letzten Freitag vor Gericht gewonnen hat, darf Rohtenburg am eigentlich vorgesehenen Starttermin nicht anlaufen. Nun klagt der Produzent des Films vor Gericht. „Atlantic Streamline beabsichtigt, gegen die Entscheidung des OLG nicht nur in einem Hauptsacheverfahren, sondern auch mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen“, sagte der Anwalt der Produktionsfirma, Helge Sasse. Würde Atlantic Streamline des Verbots nicht Folge leisten, drohen 250.000€ Strafe oder eine mehrmonatige Haftstrafe. Die Senator Film AG, über die der Film am 9. März eigentlich in die deutschen Kinos kommen sollte, rechnet mit einem millionenschweren Schaden für das Unternehmen. Damit dürfte eine DVD-Auswertung in absehbarer Zeit nicht stattfinden, es sei denn, Atlantic Stream würde mit ihrer Gegenklage Recht zugesprochen. Meiwes will auch gegen eine Kinoauswertung in anderen Ländern vorgehen, weshalb mit einem Kinostart in den USA nicht zu rechnen ist.

Meiwes hatte 2001 einen Bekannten mit dessen Einverständnis im nordhessischen Rotenburg getötet, zerlegt und weitgehend aufgegessen. Nach Überzeugung des Gerichts beruht der Psychothriller auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale von Meiwes.



Vielen Dank an unseren User „HeadLikeAHole“ für diesen Hinweis.

Geschrieben am 05.03.2006 von Torsten Schrader
Kategorie(n): News, Rohtenburg



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